- Besteht seit 2005
- Hilft Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind
Stiftung „Solidarsinn Volksbank Freiburg“
Gemeinsam für ein gesellschaftliches Miteinander
Die Stiftung Solidarsinn hilft seit 2005 Mitgliedern der Volksbank Freiburg, die durch Schicksalsschläge unverschuldet in Not geraten sind.
Die Stiftung „Solidarsinn Volksbank – Mitglieder helfen Mitgliedern“ hat die finanzielle Unterstützung von Genossenschaftsmitgliedern der Volksbank Freiburg eG und gegebenenfalls deren Angehörige zum Ziel, die durch persönliche Schicksalsschläge in Not geraten sind.
Im Sinne des Genossenschaftsgedankens möchte die Stiftung Mitglieder unterstützen, die beispielsweise einen Unfall hatten oder von einer schweren Krankheit betroffen sind, die ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt oder wofür Hilfsmittel angeschafft werden müssen, deren Kosten die Krankenkasse nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Mitglieder der Volksbank Freiburg eG und gegebenenfalls ihre Angehörigen, die durch persönliche Schicksalsschläge in Not geraten sind.
2011 wurde der Stiftungszweck erweitert, um nicht nur Einzelpersonen, sondern auch gemeinnützigen Einrichtungen helfen zu können. Dafür kommen Projekte beispielsweise zur Gewaltprävention oder zur Förderung sozial benachteiligter junger Menschen oder zur Altenhilfe in Frage. Stiftungszwecke können sein:
Stiftungszwecke können beispielsweise sein:
- Projekte zur Bildung, Förderung und Integration junger Menschen
- Projekte zur Förderung sozial benachteiligter junger Menschen
- Projekte zur Prävention gegen Gewalt an Schulen
- Projekte zur Beratung und Förderung Langzeitarbeitsloser
- Projekte zur Förderung der Altenhilfe
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch eine einmalige finanzielle Zuwendung. Die Stiftung kann nur helfen, wenn sie überhaupt von einer Notlage oder einem Unterstützungsbedarf erfährt. Zögern Sie also nicht, sich im Falle eines Falles mit uns in Verbindung zu setzen – auch wenn Sie unsicher sind, ob in der jeweiligen Situation eine Unterstützung in Frage kommt.
Über die Vergabe der Unterstützungen entscheidet ein zehnköpfiges Stiftungskuratorium, bestehend aus:
- Volker Spietenborg, Mitglied des Stiftungsvorstands
- Philipp Frese, Mitglied des Stiftungsvorstands
- Jan Christoph Theobald, Kuratoriumsmitglied
- Dr. Anja Bauer-Harz, Kuratoriumsmitglied
- Sebastian Dahlke, Kuratoriumsmitglied
- Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Kuratoriumsmitglied
- Dr. Matthias Schwarz, Kuratoriumsmitglied
- Dr. Kirsten Moser, Kuratoriumsmitglied
- Harald Keller, Kuratoriumsmitglied
- Sandra Kiefer-Weber, Kuratoriumsmitglied
Bereits geholfen hat die Stiftung beispielsweise bei der Anschaffung eines rollstuhltauglichen PKWs, eines Treppenlifts, eines Pflegebetts einer speziellen Beinprothese, die von der Krankenkasse nicht voll bezahlt wurde oder bei den Kosten für die Ausbildung der Kinder nach dem Tod eines Elternteils.
In der Regel übernimmt die Stiftung die Ausgaben für konkrete Anschaffungen, es ist aber auch eine einmalige finanzielle Unterstützung möglich, beispielsweise wenn der Hauptverdiener einer Familie gestorben oder schwer erkrankt ist. Auch bei Vermögensschäden wie einem Brand im Eigenheim oder einem schweren Wasserschaden kann sich die Stiftung an den Kosten beteiligen.