Gesetzliche Rahmenbedingungen

Qualität und Transparenz in der Anlageberatung

Als Teil des genossenschaftlichen FinanzVerbundes legen wir seit jeher großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Beratung, die den Interessen unserer Kunden entspricht.

Beratungsqualität, die Sie gewohnt sind
Sie erhalten nach einer ganzheitlichen Beratung eine Zusammenfassung und Analyse der Gesprächsinhalte. Eine schriftliche Fixierung der Ergebnisse einer Beratung ist bei uns im Sinne eines Qualitätsnachweises selbstverständlich.

Die Ausweitung dieser Dokumentation auf Anlageberatungen verstehen wir daher als förderlich für eine stärkere Transparenz und als Qualitätsnachweis für die Beratung im eigenen Haus. Wir halten im Rahmen einer Anlageberatung protokollarisch Ihre Anlageziele und Risikobereitschaft und damit Ihre persönlichen Wünsche und Ziele fest.

Auch die Informationen zu den empfohlenen Produkten und die für die Empfehlungen maßgeblichen Gründe werden schriftlich festgehalten. Sie erhalten im Anschluss des Beratungsgesprächs unverzüglich eine Ausfertigung dieses Protokolls. Damit können Sie aktuell und künftig alle Aspekte der Beratung klar nachvollziehen.

Inhalt eines Beratungsprotokolls

  • Anlass und Dauer der Anlageberatung
  • Ihre persönlichen Angaben (Anlageziele, finanzielle Verhältnisse, Risikobereitschaft, Erfahrungen und Kenntnisse)
  • Ihre wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung
  • Informationen und Empfehlungen zu Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Anlageberatung sind
  • Gründe für Empfehlungen unsererseits
  • Unterzeichnung durch den Anlageberater

Ganz sicher sein, gut beraten zu werden

Die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Privatanlegern, die für jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere und Termingeschäfte) ein schriftliches und damit für die Bank verpflichtendes Protokoll fordert, wird daher von der Volksbank Freiburg eG begrüßt.