Privater Rundumschutz für Ihre Gesundheit

Private Krankenversicherung für hohe Ansprüche

Sie sind freiwillig gesetzlich oder bereits privat krankenversichert? Wenn Sie mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung unzufrieden sind, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Es lohnt sich.

  • umfassender Versicherungsschutz
  • für jeden die passende Lösung
  • flexible Möglichkeiten zum Tarifwechsel
  • zusätzlichen Leistungen möglich (z. B. Krankentagegeld)
  • positive Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen
Wer kann sich privat versichern
  • Selbstständige oder freiberuflich Tätige z. B. niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.
  • Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird.

Für Arbeitnehmer bedeutet das in diesem Jahr:

2015 liegt die JAEG bei 4.575 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2015 mehr als 54.900 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2016 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2016 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird.

Übrigens: Auch Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt.