- Lebenslange, garantierte Rente
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Staatliche Förderung
Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Mit Riester unterstützt Sie der Staat beim Aufbau der Altersvorsorge
Wussten Sie schon, dass der Staat Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge hilft? Mit der RiesterRente nutzen Sie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen für Ihre Rente.
Ihre Vorteile
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Lebenslang garantierte Rentenzahlungen ab Rentenbeginn
- Überschussbeteiligung
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Vererbung des Riester-Vorsorgevermögens inklusive Zulagen an den Ehepartner / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich
- Mögliche Verwendung des angesparten Kapitals für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Staatliche Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihren eingezahlten Beiträgen - Mindestbeitrag sind 60 Euro im Jahr. Zahlen Sie weniger als 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, erhalten Sie nicht den vollen Zuschuss vom Staat.
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 175 Euro |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 | 200 Euro |
Kinderzulage (bis 2007 geboren) | 185 Euro |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 Euro |
Zusätzlich Steuervorteile nutzen
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
Häufige Fragen zur RiesterRente
Am einfachsten ist es, wenn Sie den Vertragspartner bevollmächtigen, jährlich den Zulagenantrag für Sie zu stellen. Ansonsten müssen Sie um die staatliche Förderung zu erhalten für jedes Beitragsjahr einen ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Jahr einreichen. Ihre Daten werden dann an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Bis zur Grenze von 2.100 Euro jährlich können Sie Beiträge und Zulagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige eine Zulage erhalten hat. Bei der Günstigerprüfung wird verglichen, ob der Steuervorteil durch den Abzug der Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Durch die Riester-Zulagen und Steuervorteile ist die Riester-Rentenversicherung vor allem für Familien mit Kindern, junge Menschen sowie Personen mit niedrigem Einkommen und geringfügig Beschäftigte attraktiv.