Mai 2021
Klimaschutz fängt zuhause an
- und dabei war es nie einfacher eine finanzielle Förderung zu beantragen
Das eigene Gebäude birgt viele Möglichkeiten die Energiebilanz zu verbessern. Der Förderwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt Ihnen dabei den Weg: Hier können Sie nachlesen welche Bau-und Sanierungsvorhaben förderberechtigt sind, wie Sie staatlich unterstützt werden und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung brauchen.
Die Förderung von Bau und Sanierung zum Energieeffizienzhaus ändert sich zum 01.07.2021
- Die max. Kreditsumme erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus (KfW 55, KfW 40 und KfW 40 plus).
- Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit (bisher 48.000 Euro) für Einzelmaßnahmen, alternativ Zuschussvariante über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist bereits am 01.01.2021 gestartet.
- Der Tilgungszuschuss erhöht sich. Zwischen 15 und 50 % je nach Effizienzklasse.
- Je niedriger der Energieverbrauch desto höher der Zuschuss.
- Bei der Sanierung entfällt die Förderung auf das KfW 115-Haus.
- Eine zusätzliche Förderung für die Baubegleitung durch einen Energieberater ist möglich.
Planen Sie den Kauf einer neuen oder frisch sanierten, energieeffizienten Immobilie?
Hier ist es wichtig, dass ab dem 01.07.21 der Antrag bei der KfW gestellt werden kann und Sie erst anschließend den Kaufvertrag unterzeichnen. Es gibt keine Möglichkeit, sich die Förderbedingungen vorzeitig zu sichern. Anträge nach der alten Förderung können nur bis 29.06. (Eingang bei der KfW) gestellt werden.
Wichtig: Die Antragstellung bei der KfW oder Bafa muss zwingend vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Planen Sie einen Bau oder eine Sanierung zum Effizienzhaus?
Auch hier kann man die Förderung erst ab dem 01.07.2021 beantragen. Es ist jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vor diesem Termin Aufträge zu vergeben und Verträge abzuschließen. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Finanzierungspartner. Dort muss das Beratungsgespräch mit Hilfe eines KfW-Formulars dokumentiert werden. Danach können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit den Arbeiten darf aber nicht begonnen werden. Ab dem 01.07.2021 kann die Förderung beantragt werden. Erst nach der Antragstellung können die Bauarbeiten beginnen. Beim Neubau dürfen vorbereitende Arbeiten (Abriss oder Baustellenvorbereitende Maßnahmen) vor dem Antragstellung erfolgen. Vorsicht: Die Erschließung und der Erdaushub zählen als Vorhabenbeginn.
Bei der Sanierung dürfen die Vorbereitung des Gebäudes wie die Erkundung der Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung, die Umsetzung nicht förderfähiger Maßnahmen und die Umsetzung förderfähiger, aber nicht geförderter Maßnahmen, begonnen werden.
Bei den energetischen Einzelmaßnahmen (Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller und Geschossdecken, Erneuerung von Fenster und Außentüren, Heizungsanlagen erneuern und optimieren, Lüftungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz; Energieverbrauch durch digitale Systeme optimieren oder smart steuerbar machen) ändert sich etwas am Alter des Gebäudes. Es gibt kein starres Datum mehr (älter als 01.02.2002). Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt des Antrages 5 Jahre zurück liegen.
Lassen Sie uns miteinander reden eigener Link. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Alexandra Peter
Baufinanzierungsberaterin im Team des ImmobilienCenter der Volksbank Freiburg.