Finanztipps für Alleinerziehende: So ist für die Kinder mehr Geld da

Alleinerziehende Mütter und Väter haben es nicht leicht – insbesondere in finanzieller Hinsicht klemmt es leider viel zu oft. Darunter leiden nicht zuletzt die Kinder. Deswegen gilt es, konsequent alle staatliche und sonstige Unterstützung zu nutzen. Hierzu geben wir im Folgenden ein paar hilfreiche Tipps.

Ein Kind bis zum 18. Lebensjahr großzuziehen, kostet sehr viel Geld, und gerade alleinerziehende Elternteile müssen während dieser Zeit immer wieder finanzielle Engpässe überwinden. Denn die Mehrfachbelastung durch Arbeit, Haushalt und Erziehung lässt oft nur einen Teilzeitjob zu.

Erschwerend kommt hinzu, dass rund drei Viertel aller unterhaltspflichtigen Ex-Partner bzw. Ex-Partnerinnen ihren Zahlungsverpflichtungen entweder gar nicht oder nur zum Teil nachkommen (können), wie vor einigen Jahren eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben hat. Entsprechend eingeschränkt ist die Liquidität vieler Alleinerziehender – und mithin ihre Lebensqualität. Auch das Armutsrisiko ist groß.

Um alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder nicht im Regen stehen zu lassen, helfen staatliche Stellen, Kommunen und karitative Einrichtungen in vielerlei Hinsicht durch finanzielle Mittel und Beratungsleistungen. Unser Beitrag liefert dazu einen kleinen Überblick.

Anlaufstellen für Alleinerziehende

Selbstverständlich können auch Alleinerziehende Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld etc. beziehen. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten sie sich dazu aber unbedingt ausführlich beraten lassen. Dafür kommen in erster Linie Jugendämter, die Arbeitsagentur, Wohlfahrtsverbände, das Müttergenesungswerk, der Verband für alleinerziehende Mütter und Väter sowie kirchlichen Beratungsstellen infrage.

Umgehende Unterstützung vom Jugendamt

Für allein sorgeberechtigte Elternteile ist das Jugendamt die erste Anlaufstelle: Dort kann man Beistandschaft für minderjährige Kinder beantragen und damit eine umfangreiche Unterstützung sichern. Diese umfasst die Feststellung der Vaterschaft sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Das elterliche Sorgerecht bleibt davon unangetastet.

Zudem kann dort ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser steht Alleinerziehenden (bzw. ihren Kindern) dann zu, wenn der oder die Barunterhaltspflichtige keine oder keine regelmäßigen Zahlungen leistet. Der monatliche Unterhaltsvorschuss ist unabhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe, wird aber nur einen Monat rückwirkend gezahlt. Wer also zu lange mit dem Antrag zögert, der verschenkt bares Geld.

Wichtig ist hier: Da der Unterhaltsanspruch oft höher ist als der Unterhaltsvorschuss (vgl. Düsseldorfer Tabelle), sollten Alleinerziehende bei Unterhaltsstreitigkeiten die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen und auf ihre Ansprüche verzichten. Klar ist aber auch, dass für gewöhnlich weder das eine noch das andere ausreicht, um Monat für Monat über die Runden zu kommen. Kurzum, handeln tut not.

Flankierende Hilfen für Alleinerziehende

Sofern aus welchen Gründen auch immer bislang kein Kindergeld beantragt wurde, gilt es, dies in jedem Fall umgehend nachzuholen. Zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Und sofern sie weder Sozialhilfe noch Hartz IV erhalten, winken alleinerziehenden Müttern und Vätern mit geringem Einkommen zusätzlich noch Kinderzuschlag und Wohngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Ausgaben für Schule, Sport oder Musikunterricht per Barmittel oder Gutscheinen bezuschusst. Entsprechendes gilt in puncto Rundfunkgebühren, Erstausstattung der Wohnung.

Außerdem können Alleinerziehende 14 Monate lang Elterngeld beziehen, um fehlendes Einkommen auszugleichen. Bis drei Jahre nach der Geburt des Kindes haben sie darüber hinaus einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, welcher jedoch mit dem gezahlten Kindesunterhalt verrechnet wird. Ferner steht jeder berufstätigen Mutter für eine Dauer von 14 Wochen Mutterschaftsgeld zu – beginnend sechs Wochen vor der Geburt des Kindes.

Übrigens leisten manche Kommunen, Kirchenkreise und Stiftungen noch weitergehende finanzielle Hilfestellungen für Alleinerziehende. Auch hier weiß in der Regel das zuständige Jugendamt Bescheid. Und bisweilen springt sogar der Arbeitgeber unterstützend mit ein.

Steuerbegünstigungen für Alleinerziehende

Da Alleinerziehende bei ihrer Besteuerung nicht den für Ehepaare vorteilhaften Splittingtarif nutzen können, werden sie auf andere Weise steuerlich begünstigt. Und zwar per Steuerentlastungsbetrag. Voraussetzung dafür ist, dass man tatsächlich alleine mit seinem Kind/seinen Kindern lebt und ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. Kinderfreibeträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Trifft das zu, sollten – zum Beispiel nach einer Scheidung – Alleinstehende mit minderjährigen Kindern schnellstmöglich in Steuerklasse 2 wechseln, damit pro Kind ein jährlicher Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 1.908 Euro (Stand: Ende 2018) – plus 240 Euro für jedes weitere Kind – im Steuerbescheid berücksichtigt wird. Bis zur Volljährigkeit des Kindes wird dieser Betrag dann jeweils vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Im Falle von Ausbildung oder Studium verlängert sich das Ganze. Weitere Steuervorteile können sich ergeben, wenn der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.320 Euro sowie zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten in Höhe von maximal 4.000 Euro steuerlich abgesetzt werden können.

Zusätzliche Spartipps für Alleinerziehende

Insbesondere für „Neu-Alleinerziehende“ ist die Umstellung nicht einfach, denn häufig müssen sie plötzlich mit deutlich weniger Geld für sich und ihre Kinder auskommen. Helfen kann da ein Haushaltsbuch, um erst einmal einen Überblick über Ausgaben und zur Verfügung stehende Mittel zu bekommen.

Das ein  oder andere Einsparpotenzial, beispielsweise im Bereich Versicherungen, lässt sich auf Vergleichsportalen im Internet ausloten. Hilfreich sind auch Angebote wie der Stromspar-Check für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen der Caritas. Dabei besuchen ausgebildete Stromsparhelfer die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 152 Euro pro Jahr.

Auch der Urlaub mit Kindern muss aus finanziellen Gründen nicht unbedingt wegfallen, denn manche Wohlfahrtsverbände greifen alleinerziehenden Elternteilen hierbei finanziell unter die Arme. Gemeinnützige Familienferienstätten haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammengeschlossen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Mutter-Kind-Kur, die bei Alleinerziehenden von den Krankenkassen häufig genehmigt wird.