Eine einheitliche Altersgrenze für die Vergabe von Baukrediten gibt es glücklicherweise nicht. Allerdings gelten für Immobilienkäufer und Bauherren in der zweiten Lebenshälfte bei der Baufinanzierung einige Besonderheiten.
Baufinanzierung im Alter 50+
Verunsicherung durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) im März 2016 gab es einige Verunsicherung gerade bei älteren Menschen, ob sie denn nun noch einen Immobilienkredit bekommen würden. Nicht ganz zu Unrecht, denn seither müssen Banken noch genauer prüfen, ob sich ein Kreditnehmer das Darlehen tatsächlich leisten kann und zwar nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft.
Der Wert der Immobilie, bisher ein wesentliches Kriterium bei der Kreditvergabe, geriet somit in den Hintergrund. Die Frage, ob jemand seine Raten auch im Rentenalter noch bedienen kann und ob der Rückzahlungszeitraum zur statistischen Lebenserwartung passt, führte nun häufiger zur Ablehnung von Kreditanfragen – auch wenn es nur um eine Renovierung oder altersgerechte Modernisierung ging.
Unterschiedliche Auslegung durch die Banken
Die Richtlinie wurde von verschiedenen Kreditinstituten allerdings recht unterschiedlich ausgelegt. Während einige Banken sogar feste Altersgrenzen für die Tilgung des Darlehens festlegten, richteten sich andere mehr nach den individuellen Verhältnissen des Kreditnehmers.
„Wenn die Verhältnisse stimmen, vergeben wir an ältere Kunden auch einen Immobilienkredit mit längerer Laufzeit. Es muss eben tragbar für den Kunden sein“, so Heike Bürkle, Baufinanzierungs-Expertin bei der Volksbank Freiburg.
„Oft geht es ja auch um eine Übergangslösung, wenn jemand sich verkleinern will – für solche Zwischenfinanzierungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Rente zählt für uns für die Bewertung der Bonität genauso, wie jedes andere Einkommen“, so Bürkle.

Neue Regelungen verbessern die Situation
Inzwischen hat der Gesetzgeber reagiert und versucht, die Auswirkungen der WIKR auf die Kreditvergabe mit neuen Regelungen abzuschwächen. So trat im Juni 2017 eine Änderung in Kraft, die den Kreditinstituten erlaubt, den Wert der Immobilie bei der Kreditprüfung wieder stärker zu berücksichtigen.
Seit 1. Mai gibt es eine weitere neue Leitlinie, die speziell Senioren helfen dürfte, wieder leichter an Kredite zu kommen. Die Neuregelung mit der sperrigen Bezeichnung Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung besagt unter anderem, dass Darlehen nicht mehr innerhalb der statistischen Lebenserwartung zurückgezahlt sein müssen, wenn davon auszugehen ist, dass die Raten zu Lebzeiten regelmäßig bezahlt werden und der Wert der Immobilie die Kreditsumme abdeckt.
Auf individuellen Kreditvertrag achten
Gerade bei einem Kreditvertrag in einer speziellen Lebensphase sind eine gute Beratung und individuelle Bedingungen wichtig. Direktbanken und Finanzmakler vermitteln oft nur Standard-Kreditverträge, die nicht zu den besonderen Voraussetzungen von Senioren passen. Reicht die Rückzahlungsphase beispielsweise über das Rentenalter hinaus, ist es sinnvoll, bis zum Renteneintritt eine höhere Tilgung zu vereinbaren und danach die Raten an das geringere Einkommen anzupassen.
Außerdem sollte man die momentane Niedrigzinsphase nutzen, indem man eine möglichst lange Zinsbindung vereinbart. Auch die Möglichkeit von Sondertilgungen ist wichtig: So können später zur Verfügung stehende Geldbeträge aus einer Erbschaft oder einer Lebensversicherung für die Rückzahlung verwendet werden.
Beschäftigen Sie sich gerade mit dem Thema Finanzierung einer Immobilie oder Modernisierung? Über die Homepage der Volksbank Freiburg können sie ganz einfach online einen Termin mit einem unserer Baufinanzierungs-Berater vereinbaren, die für Ihre Fragen gerne zur Verfügung stehen.