Deutsche Arbeitnehmende, die in der Schweiz eine Festanstellung haben und in Grenznähe wohnen, profitieren als Grenzgänger von den vergleichsweise hohen Gehältern im Nachbarland. Dies gilt auch für Berufstätige aus Freiburg. Welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, darum geht es im Folgenden.
Arbeiten in der Schweiz: Das müssen Grenzgänger wissen

Die Schweiz zählt zu den reichsten Ländern der Welt. Nur Liechtenstein und Monaco liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beim Bruttonationaleinkommen je Einwohner noch vor den Eidgenossen (Stand Dezember 2017). Entsprechend hoch ist das Schweizer Durchschnittsgehalt. Angesichts der nicht minder hohen Lebenshaltungskosten profitieren insbesondere Berufspendler aus grenznahen Regionen Deutschlands von diesem sehr guten Lohnniveau.
Denn deutsche „Grenzgänger“, so die offizielle Bezeichnung, können die hohen Schweizer Gehälter mit den niedrigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland kombinieren.

Diese attraktiven Rahmenbedingungen entwickeln insgesamt eine immer größere Anziehungskraft auf ausländische Arbeitnehmer. So ist die Anzahl der Grenzgänger in der Schweiz zwischen 2011 und 2016 um etwas mehr als ein Viertel auf knapp 320.000 gestiegen, wie das Schweizer Bundesamt für Statistik Anfang 2017 bekannt gab. Darunter rund 20 Prozent Grenzgänger aus Deutschland. Aus Freiburg im Breisgau können Berufstätige mit der Bahn in weniger als einer Stunde in die Alpenrepublik pendeln.
Nicht uninteressant daran: Im Gegensatz zum eher dienstleistungsorientierten Wirtschaftsraum Freiburg sind im Schweizer Norden auch finanzstarke Firmen aus der Pharma- und Chemie-Industrie ansässig. Darunter Großunternehmen wie Roche und Norvatis in Basel.
Da die Schweiz allerdings kein EU-Mitglied ist, kommen auf Grenzgänger aus Freiburg und anderen grenznahen Regionen einige Besonderheiten zu.
Grenzgänger benötigen Schweizer Konto und „Ausweis G“
Zunächst einmal müssen deutsche Grenzgänger (bzw. Grenzgänger mit EU-Staatsbürgerschaft), die für Firmen in der Schweiz arbeiten, eine Grenzgängerbewilligung nachweisen. Dieser sogenannte Ausweis G wird in der Regel vom Schweizer Arbeitgeber beantragt und erfordert die Vorlage folgender Unterlagen:
- Arbeitsvertrag (Kopie)
- Wohnsitzbescheinigung (Kopie)
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Passfoto
Weiterführende Informationen für Grenzgänger
Da es eine ganze Reihe von Sonderregelungen bzw. Sonderfällen gibt, sind unbedingt die vertiefenden Informationen zum „Ausweis G“ bzw. „Ausweis G EU/EFTA“ des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) zu beachten. Für zusätzliche Recherchen bietet sich darüber hinaus das Info-Portal des Grenzgänger-Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verbandes an.

Außerdem müssen Grenzgänger zumeist über ein Konto in der Schweiz verfügen, auf das ihr Gehalt überwiesen wird. Hinzu kommt dann normalerweise noch ein zweites Konto in Deutschland – nicht zuletzt um allzu hohe Kosten bei Auslandsüberweisungen zu vermeiden – etwa für die Miete oder andere regelmäßige Zahlungen innerhalb Deutschlands.
Hinweis: Das Thema „Grenzgänger & Konto“ ist alles in allem weitaus komplexer, als sich in einem Übersichtsartikel wie diesem darstellen lässt. Daher empfiehlt sich hier eine fundierte Beratung durch ein auf Grenzgänger spezialisiertes Kreditinstitut.
Gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger

In der Schweiz beschäftigte Deutsche sowie deren nicht erwerbstätige Familienmitglieder unterliegen ebenso wie andere EU-Ausländer grundsätzlich dem dortigen Krankenversicherungsgesetz. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung initiiert jedoch nicht wie in Deutschland der Arbeitgeber. Vielmehr müssen die Grenzgänger in diesem Punkt selbst aktiv werden. Über deutsche Kooperationskrankenkassen ist gewährleistet, dass jederzeit ärztliche Behandlungen auch im Heimatland in Anspruch genommen werden können.
Grenzgänger können sich aber auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und bei ihrer Krankenkasse in Deutschland bleiben. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse hierzulande höher sind als in der Schweiz.
Daneben besteht noch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Auch hierfür muss zuvor eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz erwirkt werden. Diese ist in jedem Fall binnen drei Monaten nach Beginn der Grenzgängerbewilligung in dem betreffenden Kanton zu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten und erfolgt in dieser Zeit kein Eintritt in eine gesetzliche Schweizer Krankenkasse, so kommt es zur Zwangsversicherung. Inklusive anfallender zusätzlicher Kosten, die der Grenzgänger selbst zu tragen hat.
Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Eigens für in Deutschland wohnhafte Grenzgänger wurde 1971 das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Das kommt Pendlern insofern zugute, als das Steuersystem in dem benachbarten Nicht-EU-Land relativ kompliziert ist und ihr Gehalt somit nicht – wie innerhalb der EU sonst üblich – im Arbeitgeberstaat besteuert wird. Stattdessen zahlen in der Schweiz tätige deutsche Arbeitnehmer ihre Steuern im Wohnsitzstaat. Zumindest überwiegend. Denn es gibt eine kleine Einschränkung: Ein Pauschalbetrag von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns fällt in der Schweiz als Quellensteuer an. Diese wird dann mit der deutschen Einkommensteuer abgeglichen.
Um das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, müssen Grenzgänger eine von ihrem deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen. Andernfalls behalten die zuständigen Schweizer Finanzbehörden den kompletten Steuerbetrag ein – und dann wird die Steuererklärung vertrackter und aufwendiger, als es das bilaterale Abkommen vorsieht. Hier ist vorsorgliches Handeln angeraten.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Wechselkurs immer den Steuersatz in Deutschland beeinflusst: Die Steuererklärung des Grenzgängers erfolgt in Schweizer Franken, und das hiesige Finanzamt rechnet dies dann jahresbezogen in Euro um. Legt also der Schweizer Franken an Wert zu, so erhöhen sich auch die steuerlichen Abgaben in Deutschland. Auch das sollten Grenzgänger stets im Hinterkopf behalten.
Sie haben noch weitere Fragen zu den Besonderheiten, die für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz gelten? Das auf Grenzgänger spezialisierte Beratungsteam der Volksbank Freiburg steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.