Gebäude haben einen großen Anteil an den Treibhausemmissionen. Daher wurden über das Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Minderungsziele für die Jahre 2020 bis 2030 in den verschiedenen Sektoren, wie auch dem Immobiliensektor, festgelegt. Diese resultieren in maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die einzelnen Bereiche. Bereits heute ist es absehbar, dass auch im privaten Immobiliensektor neue Rahmenbedingungen für zukünftige Renovierungen und Sanierungen entstehen.
Diese neuen und strengeren Auflagen und Anforderungen zum Schutz der Umwelt betreffen Sie, sollten Sie über den Kauf einer Immobilie nachdenken oder auch Sanierungen an Ihrer Bestandsimmobilie vornehmen wollen.