Angleichung und Verbesserung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Ein wichtiger Baustein, um CO2 einzusparen und weniger Energie zu verbrauchen, sind energetische Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, gestaltet die Bundesregierung ab dem 1. Juli 2021 die KfW-Finanzierungen und deren Zuschüsse im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ noch attraktiver.
Die Förderprogramme werden nicht nur attraktiver, sondern sind künftig auch übersichtlicher gestaltet. Die Gesamtzahl der Programme wird deutlich reduziert, gleichzeitig sind die einzelnen Förderbausteine breiter einsetzbar.
Wichtig: Die rechtzeitige Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn und über Ihre Hausbank erfolgen. Was darüber hinaus zu beachten ist, hängt stark vom konkreten Projekt ab. Wir beraten Sie frühzeitig, um für Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben zu realisieren und Sie bei der Beantragung der Fördermittel kompetent zu unterstützen.
Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen:
Effizienzgebäude 70 werden nicht mehr gefördert