Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Ein wichtiger Baustein, um CO2 einzusparen und weniger Energie zu verbrauchen, sind energetische Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, gestaltet die Bundesregierung ab dem 1. Juli 2021 die KfW-Finanzierungen und deren Zuschüsse im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ noch attraktiver.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Die Förderprogramme werden nicht nur attraktiver, sondern sind künftig auch übersichtlicher gestaltet. Die Gesamtzahl der Programme wird deutlich reduziert, gleichzeitig sind die einzelnen Förderbausteine breiter einsetzbar.

Wichtig: Die rechtzeitige Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn und über Ihre Hausbank erfolgen. Was darüber hinaus zu beachten ist, hängt stark vom konkreten Projekt ab. Wir beraten Sie frühzeitig, um für Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben zu realisieren und Sie bei der Beantragung der Fördermittel kompetent zu unterstützen.

Wohngebäude

  • Ab dem 1. Juli 2021 können Bauherren, Käufer und Sanierer die neuen Kreditprogramme und Zuschüsse der KfW beantragen
  • Weniger Programme: Nur noch ein Kredit und zwei Zuschüsse, die alle zur BEG gehörenden Vorhaben abdecken
  • Die Sanierung ist nun förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • Die Förderung für die Baubegleitung wird geneinsam mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt
  • Für ein Vorhaben wird jeweils ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss in gleicher Höhe angeboten.
  • Neue Abstufungen der Effizienzhaus-Standards: „Erneuerbare-Energien-Klasse“ und „Nachhaltigkeits-Klasse“
Neubau

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen:

  • Höherer Darlehenshöchstbetrag beim Effizienzhaus-Standard 40 Plus
  • Bessere Konditionen, wenn die Wohngebäude zusätzlich zu den Effizienzhauskriterien mindestens 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken („Erneuerbare-Energien-Klasse“) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" („Nachhaltigkeits-Klasse“) erhalten haben.
  • Direktzuschuss als Alternative zum Förderkredit
Sanierung zum Effizienzgebäude

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen:

  • Der Effizienzhaus-Standard 40 kann nicht mehr nur durch Neubauten, sondern auch durch Sanierungen erreicht werden
  • Bessere Konditionen, wenn die Wohngebäude zusätzlich zu den Effizienzhauskriterien mindestens 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken („Erneuerbare-Energien-Klasse“)
  • Wenn Sie gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten einen auf 15 Jahre ausgelegten Sanierungsfahrplan erstellen, steigt der (Tilgungs-)zuschuss um 5 %
  • Direktzuschuss als Alternative zum Förderkredit

Das sollten Sie beachten:

  • Der Effizienzhaus-Standard 115 ist nicht mehr förderfähig
  • Die Sanierung ist förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
Sanierung - Einzelmaßnahmen

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen

 

  • Beim Austausch der Heizung gegen eine Biomasse-Anlage und Einhaltung des Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5mg/m3 steigt der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits auf 40 % ohne Austausch einer Ölheizung und 50 % bei Austausch einer Ölheizung.
  • Wenn Sie gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten einen auf 15 Jahre ausgelegten Sanierungsfahrplan erstellen, steigt der (Tilgungs-)zuschuss um 5 %

Das sollten Sie beachten

  • Die Sanierung ist förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • Max. 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr
  • „Misch-Tilgungszuschüsse“ bei der Kombination von Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Zuschusshöhen: die (Tilgungs-)zuschüsse werden pro Maßnahme gemäß dem jeweiligen Kostenanteil berechnet und anschließend summiert
  • Der KfW-Zuschuss „Energieeffizient Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleibt bestehen
  • Bei der Erneuerung oder Optimierung einer Heizung kann sowohl ein Energieeffizienz-Experte als auch das Fachunternehmen die korrekte Durchführung der Maßnahmen bestätigen

Nichtwohngebäude

  • Ab dem 1. Juli 2021 können Bauherren, Käufer und Sanierer die neuen Kreditprogramme und Zuschüsse der KfW beantragen
  • Bereits seit dem 1. Januar 2021 wird der Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen vom BAFA angeboten
  • Weniger Programme: Nur noch ein Kredit und zwei Zuschüsse, die alle zur BEG gehörenden Vorhaben abdecken
  • Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird verpflichtend; zugleich wird eine Bezuschussung der Kosten möglich
  • Die Sanierung ist förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • Für ein Vorhaben wird jeweils ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss in gleicher Höhe angeboten.
  • Neue Abstufungen der Effizienzgebäude-Standards: „Erneuerbare-Energien-Klasse“ und „Nachhaltigkeits-Klasse“
  • Weniger Bürokratie: Die BEG ist beihilfefrei, beihilferelevanten Angaben bei der Antragstellung fallen somit weg
Neubau

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen:

  • Neuer Standard mit attraktiver Förderung: Effizienzgebäude 40
  • Deutlich gestiegene Tilgungszuschüsse und Obergrenzen für Effizienzgebäude 55
  • Bessere Konditionen, wenn die Gebäude zusätzlich zu den Effizienzhauskriterien mindestens 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken („Erneuerbare-Energien-Klasse“) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" („Nachhaltigkeits-Klasse“) erhalten haben.
  • Direktzuschuss als Alternative zum Förderkredit

Das sollten Sie beachten:

Effizienzgebäude 70 werden nicht mehr gefördert

Sanierung zum Effizienzgebäude

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen:

  • Deutlich gestiegene Tilgungszuschüsse und Obergrenzen für Effizienzgebäude 70, 100 und Denkmal
  • Neuer Standard mit attraktiver Förderung: Effizienzgebäude 40
  • Der Effizienzgebäude-Standard 55 kann nicht mehr nur durch Neubauten, sondern auch durch Sanierungen erreicht werden
  • Bessere Konditionen, wenn die Gebäude zusätzlich zu den Effizienzhauskriterien mindestens 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken („Erneuerbare-Energien-Klasse“) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" („Nachhaltigkeits-Klasse“) erhalten haben.
  • Direktzuschuss als Alternative zum Förderkredit

Das sollten Sie beachten:

  • Die Sanierung ist förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Nichtwohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
Sanierung - Einzelmaßnahmen

Hier können Sie ab dem 1. Juli 2021 mehr für sich herausholen

  • Beim Austausch der Heizung gegen eine Biomasse-Anlage und Einhaltung des Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5mg/m3 steigt der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits auf 40 % ohne Austausch einer Ölheizung und 50 % bei Austausch einer Ölheizung.

Das sollten Sie beachten

  • Die Sanierung ist förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • Max. 15 Mio. Euro pro Kredit
  • „Misch-Tilgungszuschüsse“ bei der Kombination von Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Zuschusshöhen: die (Tilgungs-)zuschüsse werden pro Maßnahme gemäß dem jeweiligen Kostenanteil berechnet und anschließend summiert
  • Bei der Erneuerung oder Optimierung einer Heizung kann sowohl ein Energieeffizienz-Experte als auch das Fachunternehmen die korrekte Durchführung der Maßnahmen bestätigen