Das Pfändungsschutzkonto

Was ist ein P-Konto?

Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung Pfändungsschutz, ohne dass Sie vorher zum Gericht gehen müssen. Jeder Kontoinhaber kann bei seinem Kreditinstitut beantragen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf allerdings nur ein Konto als P-Konto führen.