Im Todesfall: Was geschieht mit Bankkonten?

So hart es ist – stirbt ein Angehöriger, müssen sich die Hinterbliebenen ungeachtet ihrer Trauer um alles Mögliche kümmern: Verträge kündigen, diverse Stellen informieren, die Beerdigung organisieren, Rechnungen bezahlen. Dazu wäre es oft hilfreich, auf das Bankkonto des Verstorbenen zugreifen zu können – das ist allerdings nicht ohne weiteres möglich.

Konto wird zum Nachlasskonto

Sobald eine Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, sperrt sie den Online-Banking-Zugang sowie die Bankkarten des Verstorbenen und führt das Konto als Nachlasskonto. Noch zu Lebzeiten erteilte Daueraufträge und Lastschriften werden bis auf Widerruf weiterhin ausgeführt. Laufende Zahlungen wie Mieten, Versicherungsbeiträge und ähnliches werden also erst einmal weiter beglichen.

Bei einem Oder-Konto, bei dem zwei oder mehr Personen verfügungsberechtigt sind, haben diese natürlich weiter den vollen Zugriff. Wenn keine Vollmacht vorliegt, können ansonsten nur legitimierte Erben über ein vorhandenes Guthaben verfügen. Dazu benötigt man einen Erbschein, den der Notar oder in anderen Bundesländern das Nachlassgericht für die Erben ausstellt, ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein europäisches Nachlasszeugnis. Bei mehreren Erben können diese nur gemeinsam über das Guthaben auf dem Konto verfügen.

Eine Ausnahme sind die Kosten der Beerdigung: Sie können vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, wenn die legitimierten Erben die entsprechenden Rechnungen bei der Bank einreichen und genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. Die Bank verlangt dazu in der Regel die Abgabe einer sogenannten „Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung“, da sie sonst möglicherweise später für die bezahlten Kosten haftbar gemacht werden könnte.

Rechtzeitig kümmern

Eine Bankvollmacht ist auf alle Fälle sehr hilfreich. Wer außerdem ein Testament verfasst, kann sichergehen, dass mit seinem Nachlass wirklich so verfahren wird, wie er es sich wünscht. Wer weitere Informationen braucht, wendet sich am besten an seinen Bankberater. Er informiert darüber, was man sonst noch tun kann, um die finanziellen Angelegenheiten so weit wie möglich im Voraus zu regeln.