Steuern und Sozialabgaben sparen

Vermögenswirksame Leistungen clever einsetzen durch bAVL

Fast jeder Arbeitnehmer in einem tarifvertraglich organisierten Beschäftigungsverhältnis hat einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL). Die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in der bAV ist für den Arbeitnehmer meist günstiger als die Anlage in klassischen Sparformen.

bAVL steht für die Verbindung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) und vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Darum lohnt sich die bAVL für Sie als Arbeitgeber

  • Beiträge als Betriebsausgaben abziehbar
  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation
  • Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einsparung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Erfüllung des gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruchs