Wie Patchwork-Familien ihre Finanzen in den Griff bekommen

Viele Patchwork- bzw. Stieffamilien befinden sich einer komplexen finanziellen Situation. Denn gegenüber „normalen“ Familien müssen Stiefeltern bei den Themen Kindergeld, Kinderfreibetrag und Versicherungen weitaus mehr Besonderheiten berücksichtigen. Andernfalls entgehen ihnen finanzielle Chancen. Ein Überblick.

Geld ist für die meisten Deutschen nach wie vor ein Tabuthema – man spricht hierzulande einfach nicht gerne darüber. In puncto Patchwork-Haushalte empfiehlt die Sachbuchautorin Barbara Tóth („Stiefmütter: Leben mit Bonuskindern“), diese Hemmungen zu überwinden. Gerade in Patchwork-Familien sollte möglichst offen über die Finanzen geredet werden, so ihr Rat an Stiefeltern. Sonst drohen Konflikte.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: In Patchwork-Familien „pendeln“ Kinder aus vorherigen Beziehungen nicht selten zwischen ungleich begüterten Haushalten hin und her, haben zwei Kinderzimmer und bekommen wegen der vielen Bezugspersonen auch mehr Geschenke. Beim Nachwuchs kann dies rasch zu unverhältnismäßigen materiellen Erwartungen führen. Bevor Geld also zum ständigen Streitpunkt wird, sollten Patchwork-Eltern lieber ganz unumwunden über ihre finanziellen Möglichkeiten sprechen, um von vornherein Grenzen aufzuzeigen. Nicht nur ihren Kindern gegenüber. Denn letztlich müssen hier alle Beteiligten an einem Strang ziehen – also auch die womöglich wohlhabenderen Ex-PartnerInnen und sonstigen Verwandten.

Klar ist: In Patchwork-Familien leben in der Regel mehrere Kinder, was eine enorme finanzielle Herausforderung sein kann – immerhin summieren sich die Ausgaben für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr heutzutage auf bis zu 165.000 Euro. Daher geben wir nachfolgend Tipps, wie Patchwork-Familien finanziell besser über die Runden kommen.

3-Konten-Modell als Option für Patchwork-Familien

3-Konten-Modell

Eine neue Familie, in der Kinder aus einer vorherigen Partnerschaft leben, hat bei den Themen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Steuern und Versicherungen auf einige Besonderheiten zu achten. Ein Patentrezept zur Bewältigung der damit im Detail verknüpften Probleme gibt es leider nicht.

Grundsätzlich lohnt es sich aber, wegen der vergleichsweise komplexen finanziellen Situation von Patchwork-Familien zunächst einmal über ein 3-Konten-Modell nachzudenken. Beide Partner führen hierbei jeweils eigene Konten für Gehalt, Taschengeld, Kindergeld, Unterhalt etc. Hinzu kommt ein Gemeinschaftskonto, um die gemeinsamen Kosten für Miete, Lebensmittel, Urlaub etc. zu steuern. Durch diese „Kontenstruktur“ ist einerseits ein besserer Überblick gewährleistet, und andererseits kann jeder weiter frei über einen Teil seines eigenen Geldes verfügen. Ein allzu großes finanzielles Durcheinander wird vermieden.

Sollten Sie Fragen zum 3-Konten-Modell haben oder nach einer anderen Lösung suchen, können Sie sich gerne jederzeit an die Berater der Volksbank Freiburg wenden.

Erhöhtes Kindergeld ab dem dritten „Zählkind“

Für gewöhnlich hat nur derjenige Elternteil Anspruch auf Kindergeld, in dessen Patchwork-Haushalt das eigene bzw. leibliche Kind überwiegend lebt. Im Heiratsfall oder bei eingetragenen Lebenspartnerschaften können aber auch Stiefmütter und -väter Kindergeld beantragen und dieses für nicht leibliche Kinder beziehen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Kindergeldanspruch aber direkt auf den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin übertragen werden.

Kommt man dadurch auf drei oder mehr Zählkinder, so bringt das einen finanziellen Vorteil mit sich, da die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit fortan mehr Geld zahlt. 2019 sind dies ab dem dritten Kind 210 Euro und 235 Euro ab dem vierten Kind – gegenüber 204 Euro pro Kind, wenn es nur ein oder zwei Kinder sind.

Übertragen des Kinderfreibetrags bei Eheschließung

Kinderfreibeträge, also vom Einkommen steuerlich absetzbare Beträge, rechnen sich zwar nur für Familien mit hohem Einkommen. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass sich in Patchwork-Familien der Kinderfreibetrag – 7.428 Euro je Kind 2018 und 7.620 Euro je Kind 2019 – auf den Stiefvater oder die Stiefmutter übertragen lässt (und unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf die Großeltern). Dazu müssen sich die Patchwork-Partner entweder das Ja-Wort gegeben haben oder aber in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Und auch hier muss der Nachwuchs seinen Lebensmittelpunkt natürlich im Haushalt der Patchwork-Familie haben.

Übrigens ist es nicht möglich, Kindergeld zu beziehen und gleichzeitig den Kinderfreibetrag in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in dem Beitrag „Tipps für Eltern: Wie Familien mit Kindern Steuern sparen“.

Versicherungen prüfen & Sparpotenziale nutzen

Unterzeichnung eines Vertrags

Neue Patchwork-Familien sollten dringend die bestehenden Versicherungspolicen aller Familienmitglieder überprüfen und an die veränderte Situation anpassen. Denn erfahrungsgemäß lassen sich in manchen Versicherungsbereichen finanziell vorteilhaftere Einzelverträge abschließen. So ergeben sich für Patchwork-Familien zum Beispiel Einsparmöglichkeiten, wenn statt einzelner privater Haftpflichtversicherungen ein Vertrag zum Familientarif abgeschlossen wird. Entsprechendes gilt für die Hausratversicherung.

Und da jede Patchwork-Familie anders gestrickt ist, gehören auch Krankenversicherungen, Lebens- oder Unfallversicherungen, sowie Risikolebensversicherungen auf den Prüfstand. Die neue familiäre Situation wirft viele versicherungstechnische Fragen auf und birgt Chancen und Risiken. Ziel sollte es daher sein, eine Versicherungslösung zu finden, die alle Eventualitäten abdeckt und gleichzeitig Geld spart.

In Versicherungsfragen sollten Sie auf eine verantwortungsbewusste Beratung durch Fachleute setzen. Die Volksbank Freiburg steht Ihnen hier als seriöser Partner zur Seite.

In einem Nachfolgebeitrag werden wir uns gezielt mit dem in Patchwork-Familien so wichtigen Thema Erbrecht befassen.