Die Riester-Rente in Zeiten des Niedrigzinses

Funktioniert das Riester-Modell noch in Zeiten magerer Zinsen? Die Antwort ist Ja – allerdings müssen Sparer dazu einiges beachten. Welche Punkte das sind und wie Sie am besten vorgehen, das erfahren Sie in unserem kleinen Wegweiser zur Riester-Rente.

Wenn Sie schon riestern, kennen Sie das: Einmal im Jahr gibt’s Post von der Versicherungsgesellschaft mit Infos rund um den aktuellen Stand Ihres Vertrags. Wer eine klassische Riester-Rentenversicherung abgeschlossen hat, dürfte hier seit einigen Jahren wenig begeistert sein. Denn wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Anbieter ihre Überschussbeteiligungen und damit die Gesamtverzinsung solcher Verträge Jahr für Jahr gesenkt.

Klassisch, das heißt hier: Der Versicherer legt Ihr Geld in festverzinslichen Papieren an. Er garantiert Ihnen einen Mindestzins (bei älteren Verträgen) und die Auszahlung der eingezahlten Beiträge samt staatlicher Zulagen sowie eine Überschussbeteiligung, die davon abhängt, wie erfolgreich die Gesellschaft gewirtschaftet hat. Da Riester-Verträge staatlich gefördert werden, sind die Institute gesetzlich verpflichtet, Garantien zu geben – damit Ihr Geld und die Zulagen vom Staat am Ende nicht futsch sind, weil die Bank sich verspekuliert hat. Um diese Garantie erfüllen zu können, legen die Anbieter bei klassischen Rentenversicherungen das Geld besonders risikoarm an.

Die anhaltende Niedrigzins-Phase hat einerseits zwar günstige Kredite zur Folge. Aber andererseits gibt es für Sparer nur wenig Zinsen bei solch festen, sicheren Anlagen. Denn die schwachen Zinsen haben zur Folge, dass Anbieter klassischer Rentenversicherungen Schwierigkeiten haben, gute Gewinne zu erwirtschaften. Garantiert wird bei neueren Verträgen dieser Art nur noch, dass die Versicherung mindestens die eingezahlten Beiträge auszahlt. Obendrauf kommen dann nur die staatlichen Zulagen und die (variable) Überschussbeteiligung.

 

Überschussbeteiligung – was ist das?

Bei Versicherungen, in denen Kapital angespart wird, ist die Überschussbeteiligung eine wichtige Kennzahl. Sie gibt Auskunft darüber, wie effizient der Versicherer gewirtschaftet hat. Denn seine Überschüsse muss er anteilig an die Versicherten ausschütten.

Diese Überschüsse können sich beispielsweise ergeben, wenn der Versicherer das ihm anvertraute Geld der Kunden besonders gut angelegt hat. Überschüsse entstehen aber auch, wenn er übers Jahr weniger Geld ausgeben musste als vorab kalkuliert. Etwa, weil er weniger Geld als geplant an Renten oder anderen Leistungen auszahlen musste, oder weil er laufende Verwaltungskosten senken konnte.

Die Gesamtverzinsung eines Vertrags ergibt sich aus dem garantierten Zins und der Überschussbeteiligung. Gerade jüngere Verträge haben mittlerweile meist keinen Garantiezins mehr; umso wichtiger ist es, auf die Überschussbeteiligung zu achten. Ihre individuellen Überschussbeteiligungen geben die einzelnen Versicherungsunternehmen in jedem Jahr aufs Neue bekannt.

Klassische Riester-Rentenversicherungen sind daher nicht mehr so rentabel, wie sie es einmal waren. Doch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Vertrag zu kündigen, um für das angesparte Kapital lieber ein Auto zu kaufen oder sich eine First-Class-Weltreise zu gönnen: Tun Sie’s nicht! Rouven Köbele, Vermögensberater bei der Volksbank Freiburg, erklärt, warum das keine gute Idee ist: „Wenn Sie den Vertrag in der Sparphase kündigen, also vor Rentenbeginn, müssen Sie alle Zulagen zurückzahlen, die der Staat Ihnen bis dato gewährt hat. Das schließt auch den steuerlichen Vorteil mit ein – also das Geld, das Ihnen das Finanzamt Jahr für Jahr bei der Steuererklärung zurückerstattet hat, weil Sie riestern. Da gibt es bessere Möglichkeiten, um zu reagieren …“

Riester - Woher kommen die Begriffe?

„Riestern“ und „Riester-Rente“: Die beiden Begriffe gehen zurück auf Walter Riester. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (1998 bis 2002) hatte die Riester-Rente im Zuge der damals beschlossenen Rentenreform ins Leben gerufen. Der Gedanke dahinter: Weil das gesetzliche Rentenniveau sinkt, soll der Staat den Bürgern Anreize bieten, selbst mehr für die Altersvorsorge zu tun, um eine Versorgungslücke im Alter zu schließen. Entstanden ist so die Riester-Rente als privates, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt.

1. Vertrag beitragsfrei stellen

 

Anstatt den Vertrag gleich zu kündigen, sollten Sie ihn lieber beitragsfrei stellen. Das angesparte Kapital bleibt dann erhalten, ebenso der bis dato gewährte Steuervorteil. Der Vertrag besteht weiter, aber es werden Ihnen keine Beiträge mehr vom Konto abgebucht. Dadurch sinken auch die Verwaltungskosten.

Wenn Sie das Rentenalter erreichen, kommt es zur Auszahlung – die dann freilich entsprechend geringer ausfällt, je nachdem, wann Sie den Vertrag beitragsfrei gestellt und wie viel Kapital Sie bis dahin angespart haben. Sie können sich auch jederzeit entscheiden, die Beitragszahlungen wieder fortzusetzen.

Besonders dann, wenn Sie noch einen älteren Riester-Vertrag mit einer hohen Garantieverzinsung besitzen, sollten Sie genau abwägen, ob es sinnvoll ist, den Vertrag zu kündigen oder lieber beitragsfrei zu stellen – oder eine der anderen Möglichkeiten zu nutzen, die wir Ihnen jetzt zeigen.

2. Riester in Riester verwandeln 

Ein weiterer Weg, mit niedrig verzinsten klassischen Riester-Verträgen umzugehen: „Verwandeln Sie den Rentenversicherungs-Riester in einen anderen Riester“, sagt Rouven Köbele. „Der Gesetzgeber hat nämlich die Möglichkeit geschaffen, das angesparte Kapital eines alten Vertrags in einen neuen zu übertragen.“

Neuere Riester-Modelle basieren nicht mehr bloß auf klassischen Rentenversicherungen, sondern beziehen auch Wertpapiere in ihre Anlagestrategie mit ein. Bei sogenannten fondsgebundenen Riesterprodukten beispielsweise wird Ihr Kapital in ein ganzes Bündel verschiedener Aktien investiert. Das ist freilich riskanter als eine Rentenversicherung – denn man weiß ja vorab nicht, wie die Papiere sich entwickeln werden. Aber die gesetzliche Garantie, dass Ihre eingezahlten Beiträge samt Zulagen sicher sind, bleibt bestehen. Und es besteht die Chance auf eine deutlich höhere Verzinsung – vor allem dann, wenn der Vertrag noch viele Jahre läuft.

„Verwandeln Sie den Rentenversicherungs-Riester in einen anderen Riester“

— Rouven Köbele, Vermögensberater bei der Volksbank Freiburg

Weil das Geld hier auf verschiedene Wertpapiere verteilt wird, ist das Risiko geringer, als wenn es nur in eine einzige Aktie gesteckt würde. Zudem gibt es Riester-Modelle, die auf einem Anlagen-Mix beruhen: Je älter Sie werden und je näher die Auszahlung der Rente rückt, desto mehr wird das angesparte Kapital umgeschichtet von riskanteren Wertpapieren in sichere Anlagen.

Eine klassische Riester-Rentenversicherung umzuwandeln in ein fondsgebundenes Produkt wird umso interessanter, je mehr Zeit bis zur Rente Sie noch haben. Wenn es nur noch wenige Jahre sind, ist die Umwandlung nicht ratsam. Denn in diesem Fall profitieren sie nicht von der langfristigen Entwicklung auf dem Aktienmarkt, und die Sicherungsmechanismen neuerer Produkte (Stichwort Umschichtung) greifen sehr früh – was die Chance auf gute Renditen verringert. Darüber hinaus fallen bei einem Wechsel erneut Abschluss- und Vertriebskosten an. Wenn es bis zur Rente jedoch noch 20 oder mehr Jahre sind, ist ein Wechsel durchaus sinnvoll.

3. Riestern fürs Eigenheim 

Riester in Riester verwandeln: Das geht auch bei einer Sonderform, dem sogenannten Wohn-Riester. In diesem Fall bedeutet es: Sie ziehen das angesparte, niedrig verzinste Kapital aus dem klassischen Rentenversicherungs-Riester ab und stecken es in Ihr neues Eigenheim. Denn Wohn-Riester dient dazu, die eigene Immobilie mit staatlicher Riester-Förderung zu finanzieren.

Das Kapital aus Ihrem Altvertrag hilft dann beispielsweise, die Schuldenlast zu drücken, die eine Immobilienfinanzierung mit sich bringt. Denn auch wenn die Bauzinsen niedrig sind: Je mehr Eigenkapital Sie für die Immobilienfinanzierung mitbringen, desto niedriger fällt die Schuldenlast samt Zinsen aus. Auf diese Weise kommt das Geld im Riester-Vertrag direkt Ihrer Altersvorsorge zugute.

Allerdings gibt’s ein paar Bedingungen: Sie müssen die Immobilie selbst als Eigenheim nutzen, und sie muss sich in Deutschland befinden. Ob Altbau-Eigentumswohnung im angesagten Gründerzeit-Viertel, eleganter Neubau nahe dem Stadtzentrum oder großzügiges Familienhaus im Grünen – kein Problem. Aber bei der schicken Ferienwohnung auf Teneriffa spielt der Staat nicht mit. Sie können die Wohnung oder das Haus zwar später verkaufen, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Doch dafür gibt es strenge Regeln.

Spar-Tipp
Es ist in der Regel besser, die jährlichen Riester-Beiträge auf einmal abbuchen zu lassen, anstatt Monat für Monat. Das spart laufende Verwaltungskosten. Das gilt übrigens auch bei vielen anderen Versicherungen, bei denen man die Wahl hat, den Beitrag monatlich, halb-, vierteljährlich oder jährlich zu zahlen. Wenn Sie das Geld nicht auf einmal aufbieten wollen, sondern die kleineren Monatsbeiträge bevorzugen, können Sie Folgendes machen: Zahlen Sie die monatlichen Beiträge auf ein separates Tagesgeldkonto ein, um dann zum Stichtag den kompletten Jahresbetrag für die Versicherung zur Verfügung zu haben.

Bei fondgebundenen Riesterverträgen kann es dagegen sinnvoller sein, die Beiträge monatlich zu bezahlen und so vom Langzeiteffekt zu profitieren: Bei laufender Beitragszahlung werden regelmäßig Fondsanteile gekauft, was zu einem besseren Ausgleich des Schwankungsrisikos führt (Cost-Average-Effekt).

Übrigens: Sie können mit dem angesparten Kapital aus einem Riester-Vertrag auch den Kauf von Genossenschaftspflichtanteilen bestreiten oder es nutzen, um sich einen Platz in einem Seniorenzentrum zu sichern. Es ist auch möglich, damit Umbaumaßnahmen zu finanzieren, um die eigene Immobilie barrierefrei zu gestalten. Reine Verschönerungs- oder Renovierungsmaßnahmen sind leider nicht möglich.

Wichtig: Alle Riester-Verträge werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Beim Wohn-Riester funktioniert das über einen Sonderweg. Der Staat legt hierfür ein fiktives Wohnförderungskonto an, um festzuhalten, welche Tilgungen und Zulagen geflossen sind. Die jährliche Höchstsumme, die der Fiskus dabei berücksichtigt, liegt bei 2.100 Euro. Die Gesamtsumme wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Das gilt auch bei übertragenem Kapital aus einem Altvertrag.

Bei Rentenbeginn müssen Sie den Gesamtbetrag dann versteuern. Wenn Sie diese Steuern auf einmal tilgen, winkt ein Nachlass von 30 Prozent. Doch Vorsicht: Das klingt erst einmal verlockend, kann aber dazu führen, dass Ihr Steuersatz sich entscheidend erhöht und Sie dadurch insgesamt mehr Steuern zahlen, als wenn Sie die Steuerlast jährlich abzahlen. „Welche Variante besser für Sie ist, rechnen Ihnen die Altervorsorge-Experten der Volksbank Freiburg gerne aus und geben Ihnen eine Empfehlung“, sagt Rouven Köbele.

Fazit
In Zeiten niedriger Zinsen verliert die klassische Rentenversicherung an Attraktivität. Aber anstatt den Vertrag zu kündigen, ist es klug, Alternativen in Erwägung zu ziehen. Rouven Köbele: „Die Volksbank Freiburg lotet gemeinsam mit Ihnen aus, welcher Weg in Ihrer persönlichen Lebenssituation der beste für Sie ist.“