12.11.2020
Seit eh und je ist sie der Aufreger beim Immobilienkauf: Die nicht zuletzt von vielen Immobilienkäufern als zu hoch eingeschätzte Maklerprovision. Sie ist es, die es zusammen mit den weiteren Kaufnebenkosten – der Grunderwerbssteuer sowie den Notargebühren – für viele Menschen schwer macht, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen. Denn in einigen Bundesländern ist es durchaus üblich, dass der Käufer die gesamte Maklercourtage in Höhe von 7,14% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% trägt. Dem Umstand, dass der Käufer in weiten Teilen Deutschlands durch das enge Angebot geradezu dazu gezwungen wird, die Provision zähneknirschend zu bezahlen und ihm dabei jeglicher Verhandlungsspielraum fehlt, hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Wie es zur Neuregelung kam, wie diese konkret aussieht und was dies für Sie als Kunde für den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie bedeutet, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.