Bereits vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung sollten Ehepartner den „Ernstfall Scheidung“ einkalkulieren und dabei auf eine seriöse Finanzierungsberatung setzen. Sonst gibt es später womöglich ein böses Erwachen. Inklusive existenzbedrohender Schulden.
Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

Obwohl die Scheidungsquote in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren deutlich gesunken ist, werden hierzulande noch immer vier von zehn Ehen geschieden. Dies ist sicherlich ein Grund, warum Ehepartner vor dem Bau oder Erwerb einer Immobilie unbedingt das Worst-Case-Szenario einer Trennung durchsprechen sollten. Zugegeben, das klingt auf den ersten Blick unromantisch. Stellt man doch just in dem Augenblick, in dem man die Beziehung durch eine räumliche Veränderung auf ein neues Level heben will, diese wieder infrage. Gleichwohl ist dieser Schritt für beide Seiten vernünftig und notwendig. Sind doch die finanziellen Stolperfallen bei Scheidungen nicht ohne.
Darüber hinaus verleitet der häufig mit dem Haus- oder Wohnungskauf verknüpfte Kinderwunsch Paare dazu, das Risiko einer späteren Trennung auszublenden oder zumindest geflissentlich zu übersehen. Schließlich möchte mal als verantwortungsbewusste Eltern seinen Kindern ein behagliches und angemessen großes Zuhause bieten. Der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erscheint da als Ideallösung.
Eine vorzeitige Trennung macht all dem nicht selten einen Strich durch die Rechnung. Plötzlich ist die noch laufende Finanzierung des gemeinsamen bzw. gemeinsam genutzten Eigenheims akut gefährdet. Da es aber auch nach dem Gang zum Scheidungsrichter immer noch um das Lebensglück der ganzen Familie geht, ist eine verantwortungsbewusste Beratung durch auf Immobilien spezialisierte Finanzfachleute ein absolutes Muss. Die „Scheidungsproblematik“ gehört deshalb zwingend mit auf die Agenda.
Scheidung wird zur Kostenfalle
Zwar lag Freiburg im Breisgau 2015 nach Angaben des Statistischen Landesamtes als einer von fünf baden-württembergischen Landkreisen bei Scheidungen unter dem Bundes- bzw. Landesschnitt – dies allerdings nur unwesentlich. Das Risiko, dass ein Hauskredit beim Scheitern der Ehe zur finanziellen Schieflage führt, ist damit auch in Südbaden nicht wirklich geringer als anderswo. Und davor die Augen zu verschließen, wäre geradezu fahrlässig.
Kritisch wird es insbesondere dann, wenn die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung insgesamt zu optimistisch angegangen wurde und am Tag X noch längst nicht alle Darlehensraten abbezahlt sind. In der Folge untergräbt der Ernstfall „Scheidung bei Wohneigentum“ über kurz oder lang die Tilgung des Darlehens. Schnell wird so die Scheidung zur Kostenfalle. Und als sei die emotionale und seelische Belastung für alle Beteiligten nicht schon groß genug, kommen häufig noch neue Schulden hinzu. Etwa in Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen oder anderen zuvor nicht einkalkulierten Kosten. Schlimmstenfalls kommt es zur Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung).
Gemeinsame Immobilie: Einigen sich die Ex-Partner?
Die Ultima Ratio ist dann immer der Verkauf der Immobilie. Eine schmerzhafte Entscheidung, keine Frage. Aber immerhin eine Lösung, die aufgrund der seit Jahren angespannten Wohnungssituation in Freiburg und entsprechend gestiegener Immobilienpreise einen Weg aus dem Schuldendilemma weisen könnte. Doch dazu müssen sich die Ex-Partner – sofern beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind oder andere vertragliche Vereinbarungen greifen – über den Verkauf des Eigenheims einig werden.

Gelingt ihnen das nicht, kann es infolge zu hoher Ratenrückstände zur Zwangsversteigerung kommen. Da hierbei in Deutschland das Haus oder die Wohnung in der Regel weit unter Wert den Besitzer wechselt, bleiben meist Restschulden gegenüber der Bank und/oder anderen Gläubigern offen. Und damit auch die Sorgen.
Vermietung an Dritte – eine Lösung?
Eine weitaus lohnenswertere Option, die das Wohneigentum bei späterer Scheidung nicht gleich zum finanziellen Fiasko geraten lässt, bietet dagegen die Vermietung an Dritte. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die ehemaligen Lebensgefährten noch gut genug miteinander auskommen, um Seite an Seite als Geschäftspartner auftreten zu können. Ist dem nicht so, sollte man besser die Finger davon lassen. Sonst steht nach dem Ende der Beziehung weiterer Ärger „ins Haus“.
Darauf sollten Sie beim Beratungsgespräch mit der Bank achten!
Was also tun? Wichtig ist, dass Haus- und Wohnungseigentümer in spe umso genauer prüfen, an welchen Kreditgeber sie sich binden möchten. Hierzu ist es unabdingbar, verschiedene Banken und Darlehensmodelle miteinander zu vergleichen und unverbindliche Erstberatungen wahrzunehmen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Beratungsqualität gelegt werden. Denn Seriosität und Vertrauen sind wichtige Wegbereiter für den geplanten Schritt zur eigenen Immobilie.
Speziell vor diesem Hintergrund sollten unter anderem die folgenden Fragen in den Vorgesprächen mit den Immobilienberatern der Banken diskutiert werden:
- Was passiert in welcher Abfolge und in welchem Zeitrahmen bei Ratenrückständen, und ab wann droht eine Zwangsversteigerung?
- Kann der Kreditvertrag auf Kulanzbasis geändert werden, wenn zwar beide Ehegatten bzw. Ex-Partner als Kreditnehmer für die Raten aufkommen müssen, einer der beiden diese aber nicht mehr erfüllen kann?
- Wie geht der Kreditgeber damit um, wenn einer der beiden Kreditnehmer bzw. Eigentümer aus dem Grundbuch gestrichen wird und der Bank somit ein Schuldner fehlt?
- Welche Möglichkeiten einer Umschuldung bietet die Bank im „Fall der Fälle“?
Nur wenn diese und weitere, sich aus der jeweiligen Sachlage ergebenden Fragen ausführlich erörtert wurden, folgt auf eine Scheidung nicht gleich das böse Erwachen. Und im Idealfall kann das Wohneigentum dann auch dauerhaft erhalten werden. Die gemeinsamen Kinder würde es mit Sicherheit freuen.
Dies war der Start unserer mehrteiligen Serie zum Thema „Kostenfalle Scheidung“. Die weiteren Beiträge lesen Sie in Kürze im Online-Magazin der Volksbank Freiburg.
Wünschen Sie eine Erstberatung zur Kreditfinanzierung Ihres neuen Eigenheims und möchten vorsorglich auch die Problematik rund um Scheidung und Wohneigentum ansprechen? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zum ImmobilienCenter der Volksbank Freiburg auf.