Finanzen, Steuern & Co.: Die wichtigsten Änderungen 2019

Mehr Kindergeld, verschärfte Mietpreisbremse, neue Regelungen bei Altersvorsorge und Mindestlohn: 2019 ändert sich jede Menge! Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen, wovon Sie bei Ihrer privaten Finanzplanung profitieren können.

1. Kindergeld und Kinderfreibeträge

Das Familienentlastungsgesetz sorgt dafür, dass im Juli 2019 das Kindergeld erhöht wird: Auf 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und vierte Kind und für jedes weitere 235 Euro monatlich. Eine weitere Erhöhung ist 2021 vorgesehen. Außerdem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag – die Summe, auf die keine Einkommenssteuer erhoben wird – auf 7.620 Euro pro Kind (2020 auf 7.812 Euro).

2. Einkommenssteuer: Grundfreibetrag und Ausgleich der kalten Progression

Davon profitieren alle Steuerzahler: Im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes wurde beschlossen, dass die Grenze, ab der Einkommen versteuert werden muss, insgesamt steigt: Der Grundfreibetrag erhöht sich 2019 auf 9168 Euro und 2020 auf 9408 Euro. Außerdem werden die Tarifeckwerte bei der Einkommenssteuer verschoben, um so eine schleichende Steuererhöhung durch die kalte Progression zu verhindern.

3. Steuererklärung: Abgabefrist

Die Steuererklärung für 2018 muss erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingehen. Die Frist für Steuerberater verlängert sich entsprechend bis zum 28. Februar 2020.

4. Baukindergeld

Wer eine Immobilie kauft oder ein Haus baut, kann bis Ende 2020 weiterhin das Baukindergeld beantragen. Maximal zehn Jahre lang gibt es Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind und Jahr.

5. BAföG

Die Bundesregierung plant eine Reform des BAföG, die bereits zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten soll. Unter anderem steigen die Einkommensfreibeträge. Das heißt, mehr Familien werden BAföG-berechtigt sein und der Höchstsatz soll auf rund 850 Euro monatlich angehoben werden.

6. E-Dienstwagen

Wer einen Dienstwagen privat nutzt, zahlt ab 2019 nur einen halbierten Steuersatz, wenn es sich um ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug handelt. Das E-Auto muss zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2022 angeschafft werden, um den Steuervorteil zu nutzen.

Mann auf Fahrrad

7. E-Dienstrad

Die private Nutzung eines Dienstfahrrades oder eines Dienst-E-Bikes ist ab 2019 steuerfrei. Ausgenommen sind Diensträder, die über eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt werden.

8. Jobticket

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber Tickets oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr bekommen, müssen die Kostenersparnis ab 2019 nicht mehr versteuern. Allerdings wird die Entfernungspauschale entsprechend gekürzt.

9. Rentenerhöhung

Zum 1. Juli 2019 ist eine deutliche Erhöhung der Renten zu erwarten. Eine Vorausberechnung der Bundesregierung geht für Westdeutschland von einer Steigerung um 3,18 Prozent aus.

10. Mütter- und Erwerbsminderungsrente

Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen zweieinhalb – statt bislang zwei – Entgeltpunkte für die gesetzliche Rentenversicherung gutgeschrieben. Besser gestellt werden auch Frührentner, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnten. Ihre Rente wird nun so berechnet, als ob sie bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätten.

11. Mindestlohn

Ab 1. Januar 2019 gilt der neue Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde, 2020 wird er auf 9,35 Euro erhöht. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber: Damit die 450-Euro-Verdienstgrenze nicht überschritten wird, muss gegebenenfalls die monatliche Stundenzahl reduziert werden.

12. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Wer auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt ab 1. Januar 2019 mehr Geld. Alleinlebende erhalten zum Beispiel 424 Euro – acht Euro mehr als bisher.

Zwei Frauen

13. Geringverdiener: Sozialbeiträge und Rente

Bisher galt: Wer zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, muss lediglich einen reduzierten Beitrag für die Sozialversicherung zahlen. Ab 1. Januar 2019 profitieren mehr Beschäftigte von dieser Entlastung: Die vollen Sozialbeträge müssen erst ab einem Einkommen von 1.300 Euro gezahlt werden. Und die sogenannten Midijobber werden mehr Rente erhalten. Künftig erwerben sie trotz des reduzierten Versicherungsbeitrages volle Rentenansprüche.

14. Altersvorsorge

Im Januar 2019 steigt wie jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die betriebliche Altersvorsorge: Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich auf 268 Euro monatlich, der steuerfreie auf 536 Euro. Außerdem muss der Arbeitgeber bei allen Verträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, 15 Prozent des umgewandelten Betrages als Arbeitgeberzuschuss dazugeben.

15. Mietpreise

Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vor Vertragsabschluss müssen Vermieter schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Außerdem wird es einfacher, zu viel gezahlte Miete zurückzubekommen. Auch Modernisierungskosten können künftig weniger stark auf die Mieter umgelegt werden und das sogenannte Herausmodernisieren soll unterbunden werden. In Freiburg, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, gibt es zusätzlich Maßnahmen von Stadt und Gemeinderat, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

16. Krankenversicherung

Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner profitieren von dem Versichertenentlastungsgesetz: Ab 2019 wird der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (bzw. von Rentner und Rentenversicherung). Auch Selbstständige mit geringen Einkünften, die sich freiwillig gesetzlich versichern, werden entlastet: Der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung wird mehr als halbiert, auf monatlich rund 160 Euro.

17. Pflegepflichtversicherung und Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent steigen. Gleichzeitig ist es geplant, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,6 Prozent zu senken.

18. Echtzeit-Überweisung

Auch in Deutschland wird sich 2019 immer mehr das sogenannte Instant Payment durchsetzen: Bei der Echtzeit-Überweisung kommt das Geld innerhalb von Sekunden auf dem Empfängerkonto an. Instant Payment ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr möglich. Und für alle Bargeldliebhaber: Ab Ende Mai 2019 werden neue 100-Euro- und 200-Euro-Scheine in den Umlauf gebracht.