Finanzen, Steuern & Co.: Die wichtigsten Änderungen 2020

Mehrere Neuerungen bei der Rente, höhere Kinderfreibeträge, geänderte Mehrwertsteuersätze, steigende Strompreise und teurere Flugtickets:  Auch 2020 ändert sich wieder einiges im Bereich Steuern und private Finanzen! Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen, wo Sie profitieren können.

1. Kinderfreibeträge

Der steuerliche Kinderfreibetrag – also die Summe, auf die keine Einkommenssteuer erhoben wird – steigt zum 1. Januar 2020 um 192 pro Kind auf 5.172 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.640 Euro ergibt sich dadurch für zusammen veranlagte Eltern ein Freibetrag von 7.812 Euro.

2. Einkommenssteuer: Grundfreibetrag

Im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes wurde 2018 beschlossen, dass die Grenze, ab der Einkommen versteuert werden muss, insgesamt steigt: Der Grundfreibetrag wird deshalb 2020 nochmals erhöht, und zwar auf 9.408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss ein Einkommen versteuert werden. 

3. Baukindergeld

Wer noch bis zum 31. Dezember 2020 eine Immobilie kauft oder ein Haus baut und mindestens ein minderjähriges Kind hat, kann weiterhin das Baukindergeld beantragen. Maximal zehn Jahre lang gibt es Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind und Jahr, insgesamt also 12.000 Euro.

4. Mindestlohn

Zum 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber: Damit die 450-Euro-Verdienstgrenze nicht überschritten wird, muss gegebenenfalls die monatliche Stundenzahl reduziert werden.
2020 gilt erstmals auch ein Mindestlohn für Auszubildende: Er beträgt 515 Euro pro Monat.

5. BAföG

Im August 2019 ist das BAföG-Änderungsgesetzt in Kraft getreten. Folgende Änderungen sind damit verbunden: Der Grundbedarf ist auf 427 Euro gestiegen, der Zuschlag für die Krankenkasse auf 109 bzw. 189 Euro für über 30jährige. Der Bafög-Höchstsatz beträgt damit ab dem Wintersemester 2020 861 Euro. Außerdem sind die Freibeträge auf Einkommen erhöht worden, wie sich dies genau auswirkt, verrät der BAföG-Rechner. Auch die Vermögensfreibeträge für BAföG-Empfänger wurden angehoben und zwar von 7.500 Euro auf 8.200 Euro.

6. Rente

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung treten 2020 mehrere Änderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem die Altersgrenze für die reguläre Altersrente: Sie steigt auf 65 Jahre und neun Monate für Versicherte, die 1955 geboren wurden. Für alle, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird.

Außerdem erhöht sich der Steueranteil für Neurentner und zwar von bisher 78 auf 80 Prozent. Bei bereits bestehenden Renten bleibt der festgesetzte steuerfreie Betrag bestehen.

Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann die sogenannte abschlagfreie Rente in Anspruch nehmen, also früher in Rente gehen, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Für diese steigt die Altersgrenze für alle, die 1957 geboren wurden auf 63 Jahre und 10 Monate. In den folgenden Jahren wird das Eintrittsalter jeweils um zwei Monate angehoben, bis die endgültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist.

Eine Aufwertung erfährt die Erwerbsminderungsrenten: Für sie wird die Zurechnungszeit auf 65 Jahre und neun Monate verlängert. Dadurch erhalten erwerbsgeminderte Menschen eine höhere Rente – sie werden so gestellt, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet.

Weitere Änderungen: Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, steigende Höchstbeträge für freiwillig Versicherte und ein höherer Freibetrag für die Grundsicherung.

7. Altersvorsorge

Im Januar 2020 steigt wie jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die betriebliche Altersvorsorge: Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie auf 552 Euro.

Außerdem gilt bei Betriebsrenten ab Januar einen Freibetrag von 159,25 für Krankenkassenbeiträge. Krankenkassen-Beiträge werden nun also nur noch auf den über diesem Betrag liegenden Teil der Betriebsrente fällig. Dies führt bei rund vier Millionen Betriebsrentnern zu einem höheren Auszahlungsbetrag.

8. Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung ändert sich in diesem Jahr zwar nicht. Besserverdienende zahlen künftig dennoch mehr, da die Betragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2020 um 150 Euro erhöht wurde. Versicherte mit einem Einkommen über 4.587,50 Euro zahlen deshalb künftig monatlich rund 5 Euro mehr in die Pflegekasse.

Ab 2020 werden erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und diese Pflege nicht selbst finanzieren können, entlastet: Sie werden nun erst ab einen Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

9. Strompreise

Die meisten Stromanbieter haben ihre Preise zum 1. Januar 2020 deutlich erhöht, viele wollen im 1. Halbjahr noch nachziehen – im Durchschnitt steigt der Preis für die Kilowattstunde um 5,7 Prozent (Quelle: https://strom-report.de/strompreise/strompreiserhoehung/). Gründe hierfür sind zum einen steigende Steuern und Umlagen. Zum anderen steigen die Netzkosten, also die Transportkosten für den Strom. Diese Faktoren betreffen natürlich alle Stromanbieter, ein Anbietervergleich kann sich trotzdem immer noch lohnen. Noch sinnvoller ist es allerdings Strom zu sparen und wo möglich, auf eigenen Solarstrom zu setzen.

10. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer für einige Produkte sinkt: Dazu gehören Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden, die bisher mit 19 Prozent versteuert wurden - ab 2020 gilt hier der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Dasselbe gilt für E-Paper und E-Books.

Auch für Bahntickets sinkt die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent, die Bahn gibt die Ersparnis an die Kunden weiter, wodurch die Preise im Fernverkehr der Deutschen Bahn um rund zehn Prozent sinken.

11. Flugpreise

Durch höhere Steuern auf Flugtickets wird fliegen ab April 2020 teurer. Je nach Strecke steigt die Luftverkehrssteuer um 5,53 bis 17,25 Euro pro Flugticket. Ob die Fluggesellschaften die höheren Steuern in vollem Umfang an die Kunden weitergeben, wird sich zeigen.