Ob angestellt oder selbstständig – wer auch im Alter gut leben will, muss etwas dafür tun. Zwar hat es der Laie angesichts etlicher Vorsorgeprodukte nicht leicht. Doch wer ein paar grundlegende Dinge beachtet, findet sich besser zurecht.
Altersvorsorge: Das müssen Sie wissen!

Beim Thema Altersvorsorge herrscht noch immer viel Unsicherheit. Unüberschaubar scheint die Anzahl an verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung – und wer sich nicht auskennt, fühlt sich schnell überfordert. Dass die staatlichen Vorsorgesysteme in der Regel nicht ausreichen, um auch im Alter ein gutes Leben führen zu können, ist den meisten Menschen jedoch bewusst.
Aber wie sieht eine gute Vorsorge aus? Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung – zahlreiche Finanzprodukte wetteifern um die Gunst der Anleger, und der Markt ist ständig in Bewegung. Um es kurz zu machen: Einen Königsweg gibt es nicht. Eine gute Altersvorsorge muss individuell zusammengestellt und sorgfältig geplant werden. Sie muss Alter, Einkommen, Risikobereitschaft sowie die persönliche Lebenssituation berücksichtigen. Oft setzt sie sich aus mehreren Bausteinen oder Produkten zusammen, die sinnvoll miteinander kombiniert werden sollten.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
1. Gesetzliche Altersvorsorge
Für viele Arbeitnehmer hierzulande ist dies nach wie vor die wichtigste Säule – über sie erhalten sie später die staatliche Rente. Angestellte sind größtenteils pflichtversichert im staatlichen Rentensystem, und Beamte beziehen darüber ihre Pensionen. Zudem sind auch einige Selbstständige in speziellen Berufen über die gesetzliche Altersvorsorge rentenversichert.
Alle Sozialversicherungsbeschäftigten zahlen von ihrem Bruttogehalt in diese Rentenkasse ein. Es ist auch möglich, als Selbstständiger freiwillig Beiträge einzuzahlen. Mit dem Geld der Einzahler werden die Renten der heutigen Rentner und Pensionäre bestritten. Als Ausgleich erhalten die Einzahler sogenannte Entgeltpunkte. Je mehr sie während ihres Berufslebens einbezahlt haben, desto mehr Entgeltpunkte sammeln sie an – und desto höher fällt im Ruhestand ihre eigene Rente aus.
Weil die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird, beziehen Rentner auch immer länger Rente. Das belastet das Rentensystem zunehmend. Deshalb und wegen des demografischen Wandels – immer weniger junge Menschen müssen für die Renten von immer mehr älteren Menschen aufkommen – hat der Gesetzgeber daher in der Vergangenheit immer wieder Anpassungen ans Rentensystem vorgenommen und so das Rentenniveau beeinflusst.

Einmal im Jahr informiert die Deutsche Rentenkasse ihre Versicherten über die Höhe der bis dato erreichten Rente. Und sie gibt auch eine – vorsichtige – Schätzung dahingehend ab, wie hoch die individuelle Rente im Ruhestand ausfallen wird und hilft so bei der Planung. Weil das Rentenniveau aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung generell gesunken ist und in Zukunft voraussichtlich auch weiter sinken wird, ist es für den Einzelnen wichtig, die dadurch entstehende Lücke mit zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen zu schließen.
Was ist das Standardrentenniveau – und wie wird es ermittelt?
Das Standardrentenniveau ist eine Bezugsgröße, um die allgemeine Entwicklung der Renten zu veranschaulichen. Es zeigt, in welchem prozentualen Verhältnis Rente und Einkommen in Deutschland zueinander stehen. Wenn man das Rentenniveau über mehrere Jahre hinweg vergleicht, kann man ablesen, wie sich die Höhe der Durchschnittsrente im Vergleich zum Durchschnittseinkommen im Lauf der Zeit entwickelt hat.
Bei der Berechnung des Rentenniveaus wird zunächst die so genannte Standardrente ermittelt. Hierbei wird ausgerechnet, was ein Arbeitnehmer an Rente bekäme, wenn er 45 Jahre lang gearbeitet hat und dabei einen Verdienst hatte, der dem aktuellen Durchschnittsgehalt entspricht.
Obwohl in den vergangenen 20 Jahren auch die Renten gestiegen sind, konnten sie mit dem Zuwachs bei den Gehältern nicht mithalten. Das Rentenniveau ist daher in den vergangenen zwei Jahrzehnten gesunken. Mit anderen Worten: Die Standardrente ist heute zwar höher als vor 20 Jahren, aber sie ist – in Relation – nicht so sehr gestiegen wie das Durchschnittsgehalt.
Im Jahr 2000 lag das Rentenniveau bei 52,9 Prozent, 2017 nur noch bei 48,2 Prozent. Aufgrund des demografischen Wandels und damit verbundener Anpassungen am Rentensystem durch den Gesetzgeber sinkt es nach heutigem Stand bis 2030 auf 43 Prozent. Zumindest bis 2025 soll es laut Koalitionsbeschluss von 2018 stabil bei 48 Prozent bleiben.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die zweite wichtige Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Viele Unternehmen unterstützen ihre Angestellten beim Aufbau einer zusätzlichen Rente. Beispielsweise, indem monatlich ein fester Betrag auf ein entsprechendes Rentenkonto fließt. Oder durch eine fest zugesagte Extra-Rente im Alter. In manchen Branchen mit Tarifverträgen ist die bAV sogar automatisch Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Es gibt fünf verschiedene Wege der bAV:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse

Welche Art der bAV er anbietet, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Der häufigste Weg ist die Direktversicherung, die vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zu finden ist. Meistens handelt es sich dabei um eine klassische Renten- oder Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt und sie bezuschusst.
Das Besondere: Der Arbeitgeber kann bis zu 260 Euro (Stand 2018) aus seinem Bruttogehalt in die Versicherung einzahlen – also unversteuert und sozialabgabenfrei. Das nennt man „Entgeltumwandlung“. Allerdings muss man wissen, dass die Bezüge – ebenso wie die Rente aus der gesetzlichen Altersvorsorge – im Ruhestand voll besteuert werden. Der Gesetzgeber spricht hier von einer „nachgelagerten Besteuerung“.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten eine bAV zu ermöglichen, damit diese via Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgen können. Allerdings entscheidet der Arbeitgeber, welchen Weg er dafür wählt. Mit anderen Worten: Wer den Job wechselt, kann sich nicht zu 100 Prozent darauf verlassen, dass sein neuer Arbeitgeber den Vertrag übernimmt. Dennoch hat der Gesetzgeber die bAV gestärkt: Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber für alle ab dem 1. Januar 2019 neu abgeschlossenen Verträge bei Entgeltumwandlungen 15 Prozent des vom Arbeitnehmer eingezahlten Geldes als Zuschuss beisteuern, ab 2022 gilt das auch für Altverträge.
3. Private Vorsorge
Der Bereich „private Vorsorge“ bietet ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten. Auch hier sind Produkte dabei, die staatlich gefördert werden – zum Beispiel die sogenannte Riester-Rente. Um in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen, müssen – je nach Art der Vorsorge – festgelegte Kriterien eingehalten werden. Um beispielsweise im Rahmen eines Bausparvertrags die Wohnungsbauprämie zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Und wer die volle Riester-Zulage erhalten will, muss einen Mindestbeitrag einzahlen, der wiederum von der Höhe des Einkommens abhängt.

Auch der Erwerb einer selbst genutzten Immobilie ist ein Baustein zur Altersvorsorge. Hier winken staatliche Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Bank hat eine Reihe von Programmen im Angebot, um bei der Finanzierung der eigenen vier Wände zu helfen. Darüber hinaus ist es möglich, angespartes Kapital aus einem Riester-Vertrag zu entnehmen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren.

Das Dreieck der Geldanlage
Da es gerade im Bereich der privaten Vorsorge etliche verschiedene Anlageformen gibt, ist es wichtig, sich vorab genau zu überlegen, was die Altersvorsorge leisten soll. Das Dreieck der Geldanlage kann dabei helfen, die Ziele zu definieren und die Vorsorge entsprechend einzuordnen.
Rentabilität
Soll die Vorsorge eine möglichst hohe Rendite einbringen? In Zeiten niedriger Zinsen kämen in diesem Fall vor allem Wertpapier-Anlagen infrage – die aber riskant sein können. Vor allem dann, wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben: Die Kurse könnten schließlich kurzfristig fallen.
Verfügbarkeit
Soll die private Anlage im Zweifelsfall schnell verfügbar sein, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können? Dann wären staatlich geförderte Produkte eher ungünstig, weil bei einer vorzeitigen Vertragslösung die Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
Sicherheit
Soll die private Altersvorsorge sicher sein, also möglichst mit einer Rentengarantie und ohne dass sie Schwankungen auf den Finanzmärkten unterworfen ist? Das ginge dann auf Kosten der Rendite. Denn sichere Geldanlagen bringen in der Regel weniger ein als solche, bei denen die Anleger eine gewisse Risikobereitschaft mitbringen.

Fazit: Erst beraten lassen, dann handeln!
Da eine gute Altersvorsorge immer die persönliche Situation berücksichtigen sollte, ist es ratsam, die Wahl der Vorsorgeprodukte aufeinander abzustimmen. Wer beispielsweise durch gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge bereits zwei recht sichere Produkte bespart, kann sie gegebenenfalls im Bereich der privaten Vorsorge gegebenenfalls um ein Produkt ergänzen, dass die Chance auf eine höhere Rendite verspricht – etwa ein Fonds-Sparplan zur Wertpapieranlage.
Familien mit Kindern können von Riester-Verträgen profitieren: Neben dem Steuervorteil gibt es für jedes Kind eine Zulage. Für Selbstständige kann die Rürup-Rente interessant sein, wenn sie nicht in die gesetzliche Kasse einzahlen wollen. Eine gute, umfassende Beratung ist daher sinnvoll für jeden, der sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen möchte.