Zur Erhöhung der Sicherheit Ihrer Kreditkartenzahlung im Internet müssen Sie im Bezahlvorgang immer häufiger einen zweiten Sicherheitsfaktor eingeben. Wo bisher Kreditkartennummer, Ablaufdatum und CVC-Code gereicht haben, kommt nun ein TAN-Verfahren hinzu, die bei fast jeder Zahlung mit der Kreditkarte abgefragt wird – ähnlich wie bei Überweisungen im Online-Banking. Dieses Verfahren heißt je nach Kreditkarte „Visa Secure“ oder „Mastercard Identity Check“. Schon heute wird dieses neue Sicherheitsverfahren von vielen Online-Händlern genutzt.
Hintergrund ist die neue EU-weite gesetzliche Zahlungsdiensterichtlinie PSD II, die ab dem 14. September 2019 in Kraft tritt. Wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht genutzt, sind Banken dazu gezwungen die Zahlung bei Einkäufen im Internet abzulehnen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Ist der Betrag niedriger als 30 Euro oder können die Online-Händler der Finanzaufsicht eine sehr niedrige Betrugsrate nachweisen, kann auf das zweite Sicherheitsmerkmal verzichtet werden. Letzteres wird voraussichtlich ausschließlich großen Händlern wie beispielsweise Amazon vorenthalten bleiben.