Sparen mit dem Chef – das kann sich rentieren. Ganz besonders, weil der Staat die betriebliche Altersvorsorge gestärkt hat: Wenn der Arbeitnehmer Teile des Gehalts in die Vorsorge steckt, winken automatisch Zuschüsse vom Arbeitgeber.
Warum sich betriebliche Altersvorsorge lohnt
Es ist ein Wort, bei dem man zweimal hinschauen muss: Betriebsrentenstärkungsgesetz. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich eine grundlegende Aufwertung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie bringt mehrere Neuerungen mit sich, von denen seit 2018 Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber profitieren. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
1. Förderung für die Arbeitnehmer
Bisher musste der Arbeitgeber seinen Angestellten lediglich die Möglichkeit einer sogenannten Entgeltumwandlung anbieten. Ob er sie bezuschusst, blieb ihm freigestellt – sofern das Unternehmen nicht ohnehin tariflich dazu verpflichtet war, Zuschüsse zu zahlen. Seit 2018 muss er bei Neuverträgen einen Zuschuss beisteuern, wenn er durch die Entgeltumwandlung selber Sozialversicherungsbeiträge spart.
Bei der Entgeltumwandlung kann ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine bAV stecken. Das geschieht meist in Form einer Direktversicherung. In der Regel ist das eine Renten- oder Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Angestellten abschließt. Welche Art von bAV der Arbeitgeber anbietet, bleibt nach wie vor ihm überlassen, wenn es keine tarifliche Vorgabe gibt. Der Arbeitgeber kann auch den Altvertrag eines neuen Mitarbeiters übernehmen, der aus einem anderen Unternehmen kommt – aber er muss es nicht.
Höherer Förderrahmen
Das Besondere bei der Entgeltumwandlung: Sie ist in der Ansparphase bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitnehmer zahlt einen Betrag direkt aus seinem Bruttogehalt in die Vorsorge. Davon profitiert auch der Arbeitgeber, weil er für diesen Betrag ebenfalls keine Sozialabgaben für den Mitarbeiter entrichten muss. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer so auf seinem Brutto direkt in die Altersvorsorge stecken, um seine Rente aufzubessern. Bis zu weiteren vier Prozent kann er darüber hinaus seit 2018 immerhin noch steuerfrei einzahlen (aber nicht sozialabgabenfrei) – bislang waren dies höchstens 1.800 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die maximale Einkommenshöhe, bis zu der in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Sprich: Wer mehr verdient, muss für den Teil des Einkommens, der über der Grenze liegt, keine Beiträge in Renten-, Arbeitslosen, Pflege- sowie in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird vom Gesetzgeber jährlich festgelegt anhand der Lohnentwicklung. 2018 lag sie in der allgemeinen Rentenversicherung bei monatlich 6.500 Euro für die alten Bundesländer und 5.800 Euro für die neuen Bundesländer.
15 Prozent der Entgeltumwandlung als Zuschuss
Allerdings muss das angesparte Kapital in der Rentenphase versteuert werden. Der Gesetzgeber spricht hier von einer nachgelagerten Besteuerung. „Weil aber die gesamten Rentenbezüge im Alter in der Regel niedriger ausfallen als das Bruttogehalt, das man vorher verdient hat, fällt auch die Besteuerung im Vergleich meist niedriger aus. Insofern kann die bAV sich lohnen. Vor allem, weil der Chef sich künftig in vielen Fällen mit einem Zuschuss daran beteiligen muss“, sagt Thomas Kurz, Vermögensberater bei der Volksbank Freiburg.
Denn war es bislang Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob er zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter freiwillig etwas beisteuert, ist er nun dazu verpflichtet: Seit 2018 muss er bei allen neu abgeschlossenen bAV-Verträgen 15 Prozent der Summe, die der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung einzahlt, als Zuschuss drauflegen. Ab 2022 gilt das sogar für bereits bestehende Verträge. Wer beispielsweise monatlich 100 Euro als Arbeitnehmer einzahlt, bekommt vom Chef noch 15 Euro obendrauf. Bedingung: Das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters liegt unter der Höchstgrenze von 78.000 Euro (Stand: Oktober 2018).
2. Sozialpartnermodell – Sicherheit für Tarifpartner

Um ihre Mitarbeiter stärker zu binden, bieten gerade größere Unternehmen mitunter eine eigene bAV an. Also nicht bloß eine Entgeltumwandlung – wozu sie gesetzlich verpflichtet sind –, sondern eine eigene Versorgung. Dafür bilden diese Unternehmen Rücklagen, denn sie müssen gegenüber den Mitarbeitern für die vertraglich zugesicherten Leistungen haften. Kleine und mittlere Unternehmen schreckt genau dies oft ab, weswegen Sie dieses Instrument zur Mitarbeiterbindung vergleichsweise selten anbieten. Auch hier hat der Gesetzgeber nun gegengesteuert, um die bAV als wichtige Säule der Altersvorsorge weiter auszubauen.
Kernstück ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Es ist gewissermaßen ein Sonderweg zur bAV und kann via Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse abgewickelt werden. Das Besondere am Sozialpartnermodell: Unternehmen müssen bei dieser Form der Altersvorsorge keine feste Rentenhöhe mehr garantieren; sie werden vom Haftungsrisiko befreit. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, den vereinbarten Betrag zur bAV zu gewährleisten – für die tatsächliche Höhe der späteren Rente steht er dabei nicht ein.
Das Sozialpartnermodell ist für Unternehmen ausgelegt, die einem Tarif angeschlossen sind. Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind, können das Modell nur dann nutzen, wenn sie sich einem Branchentarif anschließen. Und noch ein Hinweis: Beim Sozialpartnermodell gibt es im Ruhestand eine monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn ist hier nicht möglich.
3. Förderung für Arbeitgeber

Mit einer weiteren Neuregelung will der Gesetzgeber einen Anreiz zur bAV für Unternehmen schaffen, die Geringverdienende beschäftigen: Der Arbeitgeber bekommt vom Staat 30 Prozent des Geldes zurück, das er zur Altersvorsorge des Mitarbeiters beisteuert.
Der Arbeitgeber muss für den Mitarbeiter eine neue bAV einrichten und mindestens 240 Euro pro Jahr als Zuschuss dazugeben. Höchstens werden 480 Euro bei der Förderung berücksichtigt. Das heißt, der Chef bekommt zwischen 72 und 144 Euro zurück von dem, was er dem Mitarbeiter als Zuschuss beigesteuert hat. Weitere Bedingung: Das monatliche Bruttoeinkommen des Mitarbeiters darf nicht über 2.200 Euro liegen. Andernfalls gibt es keine Förderung für den Arbeitgeber.
4. Renten-Freibetrag im Fall der Grundsicherung
Wer im Alter eine Rente bezieht, die zum Leben nicht reicht, erhält vom Staat Unterstützung durch die sogenannte Grundsicherung. Allerdings werden seine Rentenbezüge – auch die aus der bAV sowie aus Riester- und Rürup-Verträgen, wenn vorhanden – auf diese Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet: Der Staat zahlt dem Rentner das, was übrig bleibt, wenn die Rente von der Grundsicherung abgezogen wird. Das hat bislang dazu geführt, dass Menschen, die im Arbeitsleben zu wenig eingezahlt haben in die Rentenkasse, am Ende gar nichts mehr von ihrer Rente hatten. Sie wurde mit der Grundsicherung verrechnet.
„Hier hat der Gesetzgeber nun gegengesteuert: Wer im Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt oder via Riester oder Rürup vorgesorgt hat, soll im Alter nicht schlechter stehen als jemand, der gar keine Rücklagen gebildet hat“, erläutert Thomas Kurz, von der Volksbank Freiburg. Rentenbezüge aus bAV, Riester oder Rürup in einer Gesamthöhe von bis zu 208 Euro monatlich (Stand 2018) werden künftig nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Die Renten- und Vorsorgeleistungen werden also berücksichtigt und zahlen sich in jedem Fall aus. So bleibt Menschen, die Rente beziehen aber trotzdem auf die Grundsicherung angewiesen sind, unterm Strich mehr zum Leben.
Betriebsrentenstärkungsgesetz: eine starke Sache
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuerungen eingeführt, mit denen die bAV – die zweite Säule der Altersvorsorge – an Bedeutung gewinnt. Die Volksbank Freiburg steht Ihnen bei allen Fragen rund um die bAV partnerschaftlich zur Seite. Vermögensberater Thomas Kurz: „Wir kennen alle Durchführungswege zur bAV genau und wissen, welcher sich für das jeweilige Unternehmen am besten eignet. Und wir analysieren, wie sich dieser Baustein in ein solides Altersvorsorgekonzept für Privatkunden integrieren lässt.“