19.06.2020
Die Regelung für Kunden der beiden Finanzinstitute zur erleichterten Bargeldverfügung an den Geldautomaten endet zum 30. Juni 2020.
19.06.2020
Die Regelung für Kunden der beiden Finanzinstitute zur erleichterten Bargeldverfügung an den Geldautomaten endet zum 30. Juni 2020.
Die Sparkasse Freiburg Nördlicher-Breisgau und die Volksbank Freiburg hatten sich dazu verständigt, gegenseitig die Bargeldverfügung für die Bevölkerung möglichst einfach und kostenfrei zu gestalten, um das Infektionsrisiko für ihre Kunden so gering wie möglich zu halten. Das Angebot wurde vor allem während der Hochphase der Pandemie und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Einschränkungen von den Kunden beider Häuser gerne in Anspruch genommen. Die zu Beginn der Corona-Krise getroffene Regelung für Kunden der beiden Finanzinstitute zur erleichterten Bargeldverfügung an den Geldautomaten endet zum 30. Juni 2020. Ab dem 1. Juli 2020 gelten wieder die regulären Bedingungen wie vor der Corona-Pandemie.