Die Volksbank Freiburg ist eine Genossenschaftsbank, deren Mitglieder über ihre Genossenschaftsanteile an der Bank beteiligt sind. Wie bei jeder Genossenschaft haben die Mitglieder ein Mitbestimmungsrecht. Auf Grund der Mitgliederanzahl der Volksbank Freiburg werden die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten unserer Genossenschaft nicht unmittelbar durch alle Mitglieder, sondern durch die Vertreter ausgeübt. Für je zweihundert Mitglieder ist nach unserer Satzung ein Vertreter zu wählen.
Zu den Aufgaben der Vertreter gehören beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Entscheidungen über Satzungsänderungen.