Wahl zur Vertreterversammlung 2025

Die Volksbank Freiburg ist eine Genossenschaftsbank, deren Mitglieder über ihre Genossenschaftsanteile an der Bank beteiligt sind. Wie bei jeder Genossenschaft haben die Mitglieder ein Mitbestimmungsrecht. Auf Grund der Mitgliederanzahl der Volksbank Freiburg werden die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten unserer Genossenschaft nicht unmittelbar durch alle Mitglieder, sondern durch die Vertreter ausgeübt. Für je zweihundert Mitglieder ist nach unserer Satzung ein Vertreter zu wählen. 

Zu den Aufgaben der Vertreter gehören beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Entscheidungen über Satzungsänderungen.

Wahltermin

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet am 11. Februar 2025 in unseren Wahllokalen in den Geschäftsstellen in

79098 Freiburg, Bismarckallee 10,

79346 Endingen, Marktplatz 2,

79822 Titisee-Neustadt, Scheuerlenstraße 5,

während der üblichen Geschäftszeiten statt.

Nominierung der Kandidaten

Die Kandidaten für die Vertreterwahl werden durch den Wahlausschuss – ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Genossenschaft, des Aufsichtsrats und des Vorstands – nominiert. Der Ausschuss schlägt die Vertreter zur Wahl vor. Dabei wird darauf geachtet, dass die Vertreter die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder repräsentieren.

Wahl der Vertreter 2025

Die Vertreter werden alle vier Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Anteile, eine Stimme. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste der Bank eingetragen ist. Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.

Ablauf

Es werden insgesamt 215 Vertreter und 5 Ersatzvertreter gewählt (Listenwahl).

Die Wahlliste und die Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme durch die Mitglieder vom 31. Januar bis 11. Februar 2025 in den Geschäftsräumen der Bank aus. Die Wahl findet auf den genannten Filialen als Präsenzwahl mit elektronischer Stimmabgabe statt.

Nach Feststellung des Wahlergebnisses wird dieses in der Badischen Zeitung, im Kaiserstühler Wochenbericht und im Schwarzwaldkurier bekanntgegeben